Anwaltskanzlei für russisches Recht Advokat Aleksej Dorochov
Anwaltskanzlei für russisches Recht Advokat Aleksej Dorochov

Russisches Gesellschaftsrecht 

29.04.2025
Rechtsanwalt Aleksej Dorochov
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23.03.2025
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11.03.2025
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01.09.2017
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22.12.2015
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23.09.2015
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Zuständige Behörde für die Registrierung der ausländischen Filialen in Russland

 

Nach der Bundesregierungsverordnung Russlands vom 16.12.2014 Nr. 1372 ist jetzt für die Zulassung/Akkreditierung der Filiale oder der Repräsentanz eines
ausländischen Unternehmens in Russland der Bundessteuerdienst Russlandszuständig. Mit der Verordnung des Bundessteuerdienstes Russlands vom 22.12.2014 wird dafür die Überregionale Finanzbehörde Nr. 47 in Moskau ermächtigt. Nur diese Finanzbehörde ist somit für die Zulassungen der ausländischen Zweigniederlassungen, sei es für Standort in Wladiwostok oder sei es für Standort in Tjumen, zuständig.

 

Bis zum 1.01.2015 war es die Staatliche Registerkammer des Justizministeriums Russlands für die Zulassung/Akkreditierung der ausländischen juristischen Personen zuständig.

 

Mit der Änderung des russischen Steuergesetzes vom 22.10.2014 beträgt jetzt die Zulassungsgebühr 120 000 Rubel für jede Filiale oder für jede Repräsentanz in

Russland.

 

Die Repräsentanz/Vertretung ist eine Form der Niederlassung einer juristischen Person (nicht nur ausländischer!), die allerdings keine wirtschaftliche Tätigkeit in Russland ausüben darf. Die Repräsentanz ist relativ kostengünstig und nicht verwaltungsaufwendig. Die Repräsentanz ist für ausländische Mittelständler, die ihr Produkt in Russland präsentieren und somit den direkten Vertrieb organisieren wollen, sehr gut geeignet.

 

 
 

Ratingagenturen in Russland werden gesetzlich geregelt

Im Gesetzesentwurf der russischen Bundesregierung über die Tätigkeit der Ratingagenturen in Russland werden vor allem Ratingtätigkeit, Voraussetzungen für ihre Anerkennung/Akkreditierung und Ausübung sowie Kontroll- und Aufsichtsfunktionen geregelt. 

Es werden auch Anforderungen an die Veröffentlichung der Bonitätsbewertungen und die Zulassungsvoraussetzungen für die Analytiker gesetzlich geregelt. Gemäß dem Entwurf dürfen die Ratingagenturen z.B. nationalen oder internationalen Bewertungsindex verwenden. 

Die Bank Russlands wird demnach für die Akkreditierung und die Aufsicht zuständig; sie führt auch ein Register über die Ratingagenturen. Das Gesetz enthält kein Verbot von nicht akkreditierten Ratingagenturen. Allerdings werden später die Bonitätsbewertungen nur von den akkreditierten Ratingagenturen in der russischen Gesetzgebung Verwendung finden.  

 

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Krim und Sewastopol als Sonderwirtschaftszonen

Der Gesetzesentwurf der Regierung Russlands vom 30.10.14 soll schon am 1.01.2015 in Kraft treten.

 

Die Sonderwirtschaftszone sieht für die Investoren Vergünstigungen in Zoll, – Steuer und Sozialversicherungsrecht vor und sie soll 25 Jahre dauern. Die Fristen können verlängert werden.

 

Zuständig für die Verwaltung sind der Beauftragte der Regierung Russlands, der Expertenrat über die Angelegenheiten der Sonderwirtschaftszone und die Verwaltung von Krim und Sewastopol.

   

Die Investoren können so genannte Mitglieder der Sonderwirtschaftszone werden. Dafür müssen sie ihr Investitionsprojekt vorstellen und sich entsprechend registrieren. Es wird ein Register von Mitgliedern der Sonderwirtschaftszone geführt.

 

Es sind 6 Gebiete für geförderte Investitionsprojekte vorgesehen:

  • Tourismus,
  • Landwirtschaft,
  • Verarbeitungsindustrie,
  • Hochtechnologie,
  • Logistik,
  • Schiffbau.

 

Die Investitionssumme muss mindestens 100 Millionen Rubel (ca. 1,8 Millionen Euro) und für kleine bzw. mittelständische Unternehmen mindestens 20 Millionen  Rubel (ca. 360 000 Euro) betragen.

 

Für die Zulassung als Mitglied der Sonderwirtschaftszone sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • Gründungsunterlagen der juristischen Person,
  • Handelsregisterauszug,
  • Finanzamtsanmeldung,
  • Investitionsprojekt,
  • Unterlagen über die finanzielle Situation der juristischen Person wie Jahresabschluss, Bankgarantien, Bürgschaften. 

 

Kein Visum nach Krim

Reisende müssen gemäß der neuen Regelung im Voraus kein Visum mehr nach Russland, für Teilrepublik Krim beantragen. Ein Visum für 30 Tage wird direkt am Grenzübergang bei Einreise erteilt.   

 

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„Unser Ziel ist gleichberechtigte Partner sowie im Westen als auch im Osten zu gewinnen. … Wir werden auf keinen Fall unsere Beziehungen mit Europa … beenden“

 

„Ich wiederhole! Russland wird für die Welt offen: für Kooperationen, für ausländische Investitionen, für Realisierung der gemeinsamen Projekte“

 

Rede des russischen Präsidenten vor der russischen Bundesversammlung (russischer Bundesrat) vom 4.12.2014

 

 

Änderung des GmbH-Rechtes in Russland bezüglich des Stammkapitales

 

Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Russlands muss das Stammkapital einer GmbH in Russland erst innerhalb von 2 Monaten nach der Gründung geleistet werden; nach der heutigen Gesetzeslage muss die Hälfte des Stammkapitales schon vor der Gründung geleistet werden und die andere Hälfte innerhalb eines Jahres nach der Gründung. Das Stammkapital der GmbH in Russland beträgt heute mindestens 10 000 Rubel (ca. 150 Euro).

Das Ziel der Änderung ist die Kosten der Gründung zu reduzieren, das missbräuchliche Verhalten im Geschäftsverkehr zu vermeiden und das Investitionsklima in Russland zu verbessern.

 

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Änderung des Gesetzes über ausländische Investitionen in Russland (Gesetz Nr. 106 vom 5.05.2014)

 

Die Regelungen über die Zweigniederlassung (Filiale) eines ausländischen Unternehmens in Russland wurden geändert.

 

Ab 1.01.2015 müssen alle Zweigniederlassungen von ausländischen juristischen Personen in ein dafür vorgesehenes Register eingetragen werden.

 

Außerdem wurden auch Anforderungen an die Errichtung der Zweigniederlassung von einem ausländischen Unternehmen in Russland vereinfacht. Ausländische Unternehmen müssen demnach z.B. keine Fristen für Dauer der Investition und kein Volumen von Investitionskapital in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag der Zweigniederlassung regeln.

 

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