Schuldet Ihnen jemand in Russland Geld! Wurde Ihr Recht in Russland oder von jemandem aus Russland verletzt! Wollen Sie Ihre Ansprüche in Russland durchsetzen! Russischer Anwallt vertritt Sie in
Russland - russisches Prozessrecht.
Wir beraten Sie auf dem Gebiet des russischen und internationalen Prozessrechtes und wir vertreten Sie vor Gericht in Russland sei es ein ordentliches Gericht oder ein Schiedsgericht in Russland.
Unsere Dienstleistungen auf diesem Rechtsgebiet:
Kann ich jemanden, der in Russland wohnt und mir Geld schuldet, aus Deutschland heraus vorgerichtlich mahnen?
Grundsätzlich, ja. Man kann eine Aufforderung etwas zu leisten aus Deutschland nach Russland versenden. Allerdings müssen internationale Zustellungsvorschriften und Amtssprache beachtet werden. Außerdem muss der Bevollmächtigte eine für Russland gültige Vollmacht nachweisen. Es kommt vor, dass der Gläubiger oder (meistens) seine Vertreter eine Mahnung aus Deutschland in deutscher Sprache und über DHL nach Russland versenden und in demselben Schreiben versichern, dass sie bevollmächtigt sind (Praxiserfahrung). Ob es Ihnen dann behilflich sein wird, bleibt bedenklich.
Wenn Sie mit Ihrem deutschen Urteil zur Vollstreckung nach Russland kommen wollen, müssen Sie die russischen und internationalen Vorschriften ganz genau beachten, sonst könnte es alles um sonst werden.
Nicht vergessen: Was in Deutschland gilt muss nicht in Russland vor einem russischen Gericht auch gelten.
Kann ich einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen jemanden, der in Russland wohnt und mir Geld schuldet, hier in Deutschland beantragen?
Nein. Es geht auch dann nicht, wenn Ihr Schuldner das Vermögen in Deutschland hat, aber sein Wohnsitz in Russland ist. Die internationalen Rechtsvorschriften, die im deutschen Mahnverfahren für Ausländer mit Wohnsitz im Ausland anwendbar sind, finden für Russland keine Anwendung.
Die Forderung muss nun auf dem Klagewege entweder in Russland oder in Deutschland durchgesetzt werden.
Kann ich einen Mahnbescheid in Russland beantragen?
Ja, die russischen Prozessordnungen sehen auch eine solche Möglichkeit vor. Z.B. vor den Wirtschaftsgerichten Russlands kann ein Gläubiger, auch ein Ausländer aus dem Ausland, einen Mahnbescheid
gegen eine juristische Person oder gegen einen Unternehmer als Schuldner beantragen.
Die Voraussetzungen für den Antrag sind im Prinzip dieselben wie in Deutschland. Es muss also eine unbestrittene Geldforderung vorliegen und der Schuldner muss seinen Wohn- bzw. Geschäftssitz in Russland haben. Allerdings ist die Höhe der Forderung auf 400 000 Rubel begrenzt.
Aleksej Dorochov
Rechtsanwalt
(russischer Advokat)
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