Wir beantragen für Sie Urkunden aus Russland
Nein. Eine Urkunde, die in Deutschland übersetzt wurde, kann nur in einem russischen Konsulat in Deutschland beglaubigt werden.
Die Kooperationspartnerschaft mit den in Russland zugelassenen und zuverlässigen Übersetzer ist eine Verbindung, die auf einen reibungslosen Ablauf der Mandantenvertretung gerichtet ist.
Gerne beraten wir Sie zu Fragen der Legalisierung der deutschen, österreichischen und schweizerischen Urkunden für Russland und wir übernehmen für Sie Übersetzungen von Deutsch auf Russisch mit notarieller Beurkundung in Russland z.B. für die Gründung Ihrer GmbH in Russland.
Apostille
Russland, Deutschland, Österreich und die Schweiz sind dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten.
Damit kann jede öffentliche und mit einer Apostille ausgefüllte Urkunde aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in Russland verwendet werden. Dafür ist jedoch eine Übersetzung der Urkunde und der Apostille erforderlich.
Für unsere Mandanten gestalten wir die Vollmachten und lassen sie ordnungsgemäß für Russland beglaubigen und übersetzen.
Aleksej Dorochov
Rechtsanwalt
(russischer Advokat)
Telefon
+49 731 250 639 57
Mobil/WathsApp
+49 1525 4040 885
kontakt@advokat-dorochov.de
Skype: advokat.dorochov
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