Urkunden aus Russland, Übersetzung, Beglaubigung, Apostille 

Urkunden aus Russland

 

Wir beantragen für Sie Urkunden aus Russland

  • Bescheinigung über Steuerschulden (spravka ob otsutstvii nalogovoj zadolchnosti)
  • Gebertsurkunde (svidetelstvo o rochdenii)
  • Heiratsurkunde (svidetelstvo o brake)
  • andere Urkunden und Bescheinigungen von russischen Behörden und Gerichten
  • Apostille auf russischen Urkunden

 

Beglaubigung und Übersetzung von Urkunden für Russland

Nach russischem und internationalem Recht müssen alle ausländischen Urkunden mit einer Apostille versehen, in russische Sprache übersetzt und von einem russischen Notar beglaubigt werden. Wenn Sie z.B. einen Auszug aus dem deutschen Handelsregister oder eine andere deutsche Urkunde für die Verwendung in Russland übersetzen müssen, dann reicht erstmal die Übersetzung in Deutschland nicht aus. Denn diese Übersetzung muss noch im russischen Konsulat in Deutschland (und nur dort!) überprüft und beglaubigt werden.

 

Unseren Mandanten bieten wir eine andere Lösung an: Sie schicken an die Kanzlei in Deutschland die mit einer Apostille beglaubigten Urkunden und wir erledigen alles andere: schnell, unkompliziert und kostengünstig.

 

Darf die in Deutschland übersetzte Urkunde in Russland vom Notar beglaubigt werden?

Nein. Eine Urkunde, die in Deutschland übersetzt wurde, kann nur in einem russischen Konsulat in Deutschland beglaubigt werden. 

 

Die Kooperationspartnerschaft mit den in Russland zugelassenen und zuverlässigen Übersetzer ist eine Verbindung, die auf einen reibungslosen Ablauf  der Mandantenvertretung gerichtet ist.  

Gerne beraten wir Sie zu Fragen der Legalisierung der deutschen, österreichischen und schweizerischen Urkunden für Russland und wir übernehmen für Sie Übersetzungen von Deutsch auf Russisch mit notarieller Beurkundung in Russland z.B. für die Gründung Ihrer GmbH in Russland.

 

Apostille

Russland, Deutschland, Österreich und die Schweiz sind dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten.

Damit kann jede öffentliche und mit einer Apostille ausgefüllte Urkunde aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in Russland verwendet werden. Dafür ist jedoch eine Übersetzung der Urkunde und der Apostille erforderlich.

Für unsere Mandanten gestalten wir die Vollmachten und lassen sie ordnungsgemäß für Russland beglaubigen und übersetzen. 

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Aleksej Dorochov

Rechtsanwalt

(russischer Advokat)

 

 

Telefon

+49 731 250 639 57

 

Mobil/WathsApp 

+49 1525 4040 885

kontakt@advokat-dorochov.de

 

Skype: advokat.dorochov

 

Kooperationspartnerin 

Natalija Eliseeva

Immobilienmaklerin 

Standort Moskau

 

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