Anwaltskanzlei für russisches Recht Advokat Aleksej Dorochov
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Urkunden aus Russland, Übersetzung, Beglaubigung, Apostille 

Urkunden aus Russland - russische Geburtsurkunde, Heiratsurkunde usw

Wir beantragen für Sie Urkunden aus Russland

  • Bescheinigung über Steuerschulden (spravka ob otsutstvii nalogovoj zadolchnosti)
  • Gebertsurkunde (svidetelstvo o rochdenii)
  • Heiratsurkunde (svidetelstvo o brake)
  • andere Urkunden und Bescheinigungen von russischen Behörden und Gerichten
  • Apostille auf russischen Urkunden

Beglaubigung, Übersetzung von ausländischen Urkunden für Russland

Nach russischem und internationalem Recht müssen alle ausländischen Urkunden, für die Verwendung in Russland, mit einer Apostille versehen, in russische Sprache übersetzt und von einem russischen Notar beglaubigt werden.

 

Wenn Sie z.B. einen Auszug aus dem deutschen Handelsregister oder eine andere deutsche Urkunde für die Verwendung in Russland übersetzen müssen, dann reicht erstmal die Übersetzung in Deutschland nicht aus. Denn diese Übersetzung muss noch im russischen Konsulat in Deutschland (und nur dort!) überprüft und beglaubigt werden.

 

Unseren Mandanten bieten wir eine andere Lösung an: Sie schicken an die Kanzlei in Deutschland die mit einer Apostille beglaubigten Urkunden und wir erledigen alles andere: schnell, unkompliziert und kostengünstig.

 

Darf die in Deutschland übersetzte Urkunde in Russland vom Notar beglaubigt werden?

Nein. Eine Urkunde, die in Deutschland übersetzt wurde, kann nur in einem russischen Konsulat in Deutschland beglaubigt werden. 

Übersetzung der Urkunden für Russland - Leitfaden  

Apostille

Russland, Deutschland, Österreich und die Schweiz sind dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten.

Damit kann jede öffentliche und mit einer Apostille ausgefüllte Urkunde aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in Russland verwendet werden.

Dafür ist jedoch eine Übersetzung der Urkunde und der Apostille erforderlich.

Zwei Wege für die Übersetzung:

1. Übersetzung der Urkunde von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer und dann notarielle Beurkundung der Übersetzung in einem russischen Konsulat in Deutschland.

2. Übersetzung der Urkunde von einem Übersetzer in Russland bei gleichzeitiger notariellen Beurkundung von einem russischen Notar.

Hinweis: Im Unterschied zu deutschen vereidigten Übersetzer müssen alle Übersetzungen in Russland notariell beurkundet werden. Die Notare in Russland arbeiten grundsätzlich mit bestimmten Übersetzern, die sie für zuverlässig halten.

Vollmacht für Russland - Ein Register für die russischen Vollmachten

 

In Russland sind Informationen von allen Vollmachten, die von einem russischen Notar beurkundet wurden, in einem Online-Register veröffentlicht und zwar darüber: wer und wen bevollmächtigt wurde und wann die Bevollmächtigung erteilt wurde sowie die Registernummer. Der Zugang zum Register ist kostenlos.

Nach der Gesetzeslage in Russland sind auch die Widerrufe von Vollmachten veröffentlicht.

 

Praxishinweis:

Jede Vollmacht in Russland, auch eine Vollmacht für einen Anwalt, muss notariell beurkundet werden. Ausnahmen sind nur in geringen Fällen zulässig.

 

Eine Vollmacht, die von einem deutschen Notar beurkundet wurde, kann auch in Russland verwendet werden. Sie muss jedoch mit der Apostille versehen werden und ins Russisch übersetzt werden. Alle Übersetzungen müssen von einem russischen Notar bestätigt werden. Es gibt keine vereidigten Übersetzer in Russland.

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