Zur Zeit sind leider keine Adoptionen von Kindern in Russland möglich!
Haben Sie sich für die Adoption der Kinder in Russland entschieden? Sie wollen wissen, was auf Sie zukommen wird!
Anwaltliche Vertretung bei der Adoption des Kindes in Russland
Österreich und die Schweiz haben keine Adoptionsvermittlungsstellen, die in Russland staatlich anerkannt sind. Die Adoption der Kinder in Russland muss damit direkt, nicht über eine
Adoptionsvermittlungsstelle beantragt werden.
Auch Interessenten aus Deutschland für eine Kinder-Adoption in Russland sind berechtig sich von einem russischen Anwalt im Adoptionsverfahren vertreten zu lassen. mehr Frage-Antworten
Wir bieten das komplette Dienstleistungspaket an:
Hinweis: Ausfüllen von Formularen kann ausschließlich von den Antragsteller bzw. von einer einheimischen zuständigen Behörde, z.B. Bericht über die Lebensführung der Antragsteller, erfolgen. Alle Unterlagen müssen mit einer Apostille beglaubigt werden. Mehr zur Beglaubigung für Russland hier
Informationen zur Übersetzung und Beglaubigung für Russland hier
Im ganzen Verfahren stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung!
Fragen und Antworten für Adoption des Kindes in Russland hier
Kosten hier
Rechtsberatung im russischen Adoptionsrecht: Ich berate meine Mandanten individuell und auswärts des Standortes meiner Kanzlei. Auf Wunsch der Mandanten erstatte ich Hausbesuche in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Anwaltliche Vertretung vor russischen Behörden und Gerichten: Ich vertrete meine Mandanten im ganzen Verwaltungs – und Gerichtsverfahren vor Ort.
Übersetzung und Dolmetschen: Ihre Unterlagen werden kompetent übersetzt und von einem russischen Notar beglaubigt. Informationen zur Übersetzung hier
Im ganzen Mandatsverhältnis dolmetsche ich meine Mandanten ohne zusätzliche Kosten.
Organisation und Begleitung: Den Mandanten ist es sehr wichtig im ganzen Adoptionsverfahren eine Vertrauensperson zur Verfügung zu haben. Ich begleite meine Mandanten nach Russland und erledige alle Organisationsfragen.
Anmeldung des Kindes im Russischen Konsulat: Das adoptierte Kind ist in einem zuständigen Russischen Konsulat in Österreich oder der Schweiz anzumelden. Gerne übernehme ich diese Aufgabe für meine Mandanten.
Fragen der Staatsangehörigkeit: Anschließend berate ich meine Mandanten in Fragen der Staatsangehörigkeit des adoptierten Kindes und stelle alle erforderlichen Anträge bei dem Russischen Konsulat.
Aleksej Dorochov
Rechtsanwalt
(russischer Advokat)
Telefon
+49 731 250 639 57
Mobil/WathsApp
+49 1525 4040 885
kontakt@advokat-dorochov.de
Skype: advokat.dorochov
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