Kredite für Selbstständige: Unterschiedliche Finanzierungsarten in Russland bei der Gründung einer russischen Gesellschaft
Unternehmer, auch in Russland benötigen bei der Gründung einer russischen Gesellschaft genauso wie im weiteren Geschäftsverlauf Fremdkapital, die meisten Geschäftsläuten in Russland erhalten es als Kredit von einer Bank. Die Art dieser Darlehen unterscheidet sich. Der gravierendste Unterschied besteht zwischen Investitions- und Betriebsmittelkrediten und Form der russischen Gesellschaft, die in grundlegenden Aspekten voneinander abweichen. Als Spezialform gibt es Förderkredite für Gründer, die beide Kredittypen kombinieren.
Der Investitionskredit: Zielgerichtet Investitionen finanzieren
Mit einem Investitionskredit realisieren Selbstständige bei der Gründung einer russischen Gesellschaft Investitionen jeder Art, die Anschaffungen gehören zum Sachanlagevermögen. Mehrheitlich handelt es sich um materielle Güter wie Grundstücke, Immobilien, Maschinen, Fahrzeuge und Computer. Auch immaterielle Sachanlagen in Russland wie Patente können sie mittels Investitionskrediten kaufen. Diese Kreditform zeichnet sich dadurch aus, dass russische Banken den Kreditbetrag anhand der tatsächlichen Investitionssumme berechnen. Vom Investitionsbedarf ziehen sie das Eigenkapital ab, welches Firmen als Sicherheit einbringen müssen. Die Eigenkapitalquote liegt bei rund 10 bis 20 %. Die Kreditlaufzeit gleicht in der Regel der Abschreibungsdauer, das angeschaffte Vermögen von einer russischen Gesellschaft dient dem Kreditgeber als Sicherheit.
Betriebsmittelkredite in Russland: Sicherung der Liquidität
Ein Betriebsmittelkredit versetzt Unternehmer in Russland in die Lage, die laufenden Kosten zu finanzieren. Die Ausgaben und Einnahmen erfolgen häufig zu unterschiedlichen Zeitpunkten, den kurzfristigen Finanzbedarf dazwischen schließen Selbstständige bei der Gründung einer russischen Gesellschaft mit einem flexiblen Finanzrahmen. Banken in Russland bieten Betriebsmittelkredite als Kontokorrentkredite, die ähnlich wie der private Dispo funktionieren. Eine weitere Option stellt der Abrufkredit dar: Bei diesem können Unternehmer feste Summen abrufen, die sie anschließend in Raten zurückzahlen. Wer seine Liquidität sichern will, hat über die Bankkredite hinaus weitere Möglichkeiten. Das Fachportal http://www.gruendercheck.com/thema/kredit stellt sie ausführlich vor. Als Alternativen kommen unter anderem Lieferantenkredite und das Factoring infrage.
Förderkredit: Mischung aus Investitions- und Betriebsmittelkredit
Staatliche Institutionen unterstützen Existenzgründungen, die Förderkredite der öffentlich-rechtlichen KfW-Bank sind in Deutschland besonders beliebt. Sie überzeugen mit liberalen Vergabekriterien und niedrigen Zinsen. Das Markenzeichen ist, dass Kreditnehmer mit den KfW-Förderkrediten zugleich Investitionen und laufende Aufgaben finanzieren können. Das erweist sich in der Gründungsphase, in der die meisten Betriebe kaum Einnahmen verzeichnen, als erhebliche Erleichterung.
Vollmacht für Russland (Gesetzesänderung vom 3.07.16)
Ab 1. Januar 2017 werden in Russland Informationen von allen notariell beurkundeten Vollmachten in einem Online-Register veröffentlicht und zwar darüber: wer und wen bevollmächtigt wurde und wann die Bevollmächtigung erteilt wurde sowie die Registernummer. Der Zugang zum Register ist kostenlos.
Nach heutiger Gesetzeslage in Russland sind nur die Widerrufe von Vollmachten veröffentlicht.
Praxishinweis:
Jede Vollmacht in Russland, auch eine Vollmacht für einen Anwalt für außergerichtliche Tätigkeiten, muss notariell beurkundet werden. Ausnahmen sind nur in geringen Fällen zulässig.
Eine Vollmacht, die von einem deutschen Notar beurkundet wurde, kann auch in Russland verwendet werden. Sie muss jedoch mit der Apostille versehen werden und ins Russisch übersetzt werden. Alle Übersetzungen müssen von einem russischen Notar bestätigt werden. Es gibt keine vereidigten Übersetzer in Russland.
www.advokat-dorochov.de
Zuständige Behörde für die Registrierung der ausländischen Filialen in Russland
Nach der Bundesregierungsverordnung Russlands vom 16.12.2014 Nr. 1372 ist jetzt für die Zulassung/Akkreditierung der Filiale oder der Repräsentanz eines
ausländischen Unternehmens in Russland der Bundessteuerdienst Russlandszuständig. Mit der Verordnung des Bundessteuerdienstes Russlands vom 22.12.2014 wird dafür die Überregionale Finanzbehörde
Nr. 47 in Moskau ermächtigt. Nur diese Finanzbehörde ist somit für die Zulassungen der ausländischen Zweigniederlassungen, sei es für Standort in Wladiwostok oder sei es für Standort
in Tjumen, zuständig.
Bis zum 1.01.2015 war es die Staatliche Registerkammer des Justizministeriums Russlands für die Zulassung/Akkreditierung der ausländischen juristischen Personen zuständig.
Mit der Änderung des russischen Steuergesetzes vom 22.10.2014 beträgt jetzt die Zulassungsgebühr 120 000 Rubel für jede Filiale oder für jede Repräsentanz in
Russland.
Die Repräsentanz/Vertretung ist eine Form der Niederlassung einer juristischen Person (nicht nur ausländischer!), die allerdings keine wirtschaftliche Tätigkeit in Russland ausüben darf. Die Repräsentanz ist relativ kostengünstig und nicht verwaltungsaufwendig. Die Repräsentanz ist für ausländische Mittelständler, die ihr Produkt in Russland präsentieren und somit den direkten Vertrieb organisieren wollen, sehr gut geeignet.
Im Gesetzesentwurf der russischen Bundesregierung über die Tätigkeit der Ratingagenturen in Russland werden vor allem Ratingtätigkeit, Voraussetzungen für ihre Anerkennung/Akkreditierung und
Ausübung sowie Kontroll- und Aufsichtsfunktionen geregelt.
Es werden auch Anforderungen an die Veröffentlichung der Bonitätsbewertungen und die Zulassungsvoraussetzungen für die Analytiker gesetzlich geregelt. Gemäß dem Entwurf dürfen die Ratingagenturen
z.B. nationalen oder internationalen Bewertungsindex verwenden.
Die Bank Russlands wird demnach für die Akkreditierung und die Aufsicht zuständig; sie führt auch ein Register über die Ratingagenturen. Das Gesetz enthält kein Verbot von nicht akkreditierten
Ratingagenturen. Allerdings werden später die Bonitätsbewertungen nur von den akkreditierten Ratingagenturen in der russischen Gesetzgebung Verwendung finden.
Investieren in Russland-Rechtsberatung im russischen Recht und anwaltliche Vertretung in Russland, Gründung einer Firma, Niederlassung, Filiale, GmbH oder AG in Russland; Aufbau des Vertriebes in Russland sowie Organisation des Handels mit Russland. Russischer Rechtsanwalt - Interessenvertretung in Russland.
Krim und Sewastopol als Sonderwirtschaftszonen
Der Gesetzesentwurf der Regierung Russlands vom 30.10.14 soll schon am 1.01.2015 in Kraft treten.
Die Sonderwirtschaftszone sieht für die Investoren Vergünstigungen in Zoll, – Steuer und Sozialversicherungsrecht vor und sie soll 25 Jahre dauern. Die Fristen können verlängert werden.
Zuständig für die Verwaltung sind der Beauftragte der Regierung Russlands, der Expertenrat über die Angelegenheiten der Sonderwirtschaftszone und die Verwaltung von Krim und Sewastopol.
Die Investoren können so genannte Mitglieder der Sonderwirtschaftszone werden. Dafür müssen sie ihr Investitionsprojekt vorstellen und sich entsprechend registrieren. Es wird ein Register von Mitgliedern der Sonderwirtschaftszone geführt.
Es sind 6 Gebiete für geförderte Investitionsprojekte vorgesehen:
Die Investitionssumme muss mindestens 100 Millionen Rubel (ca. 1,8 Millionen Euro) und für kleine bzw. mittelständische Unternehmen mindestens 20 Millionen Rubel (ca. 360 000 Euro) betragen.
Für die Zulassung als Mitglied der Sonderwirtschaftszone sind folgende Unterlagen erforderlich:
Kein Visum nach Krim
Reisende müssen gemäß der neuen Regelung im Voraus kein Visum mehr nach Russland, für Teilrepublik Krim beantragen. Ein Visum für 30 Tage wird direkt am Grenzübergang bei Einreise erteilt.
Investieren in Russland - Rechtsberatung im russischen Recht und anwaltliche Vertretung in Russland, Gründung einer Firma, Niederlassung, Filiale, GmbH oder AG in Russland; Aufbau des Vertriebes in Russland sowie Organisation des Handels mit Russland.Russischer Rechtsanwalt - Interessenvertretung in Russland
„Unser Ziel ist gleichberechtigte Partner sowie im Westen als auch im Osten zu gewinnen. … Wir werden auf keinen Fall unsere Beziehungen mit Europa … beenden“
„Ich wiederhole! Russland wird für die Welt offen: für Kooperationen, für ausländische Investitionen, für Realisierung der gemeinsamen Projekte“
Rede des russischen Präsidenten vor der russischen Bundesversammlung (russischer Bundesrat) vom 4.12.2014
Änderung des GmbH-Rechtes in Russland bezüglich des Stammkapitales
Nach dem Gesetzentwurf der Bundesregierung Russlands muss das Stammkapital einer GmbH in Russland erst innerhalb von 2 Monaten nach der Gründung geleistet werden; nach der heutigen Gesetzeslage muss die Hälfte des Stammkapitales schon vor der Gründung geleistet werden und die andere Hälfte innerhalb eines Jahres nach der Gründung. Das Stammkapital der GmbH in Russland beträgt heute mindestens 10 000 Rubel (ca. 150 Euro).
Das Ziel der Änderung ist die Kosten der Gründung zu reduzieren, das missbräuchliche Verhalten im Geschäftsverkehr zu vermeiden und das Investitionsklima in Russland zu verbessern.
Russisches Gesellschaftsrecht - Rechtsberatung im russischen Gesellschaftsrecht, anwaltliche Vertretung in Russland, Gründung einer Firma, Niederlassung, Filiale, GmbH oder AG in Russland; Aufbau des Vertriebes in Russland sowie Organisation des Handels mit Russland, Rechtsanwalt aus Russland.
Sie wollen eine Zweigniederlassung in Form einer GmbH in Russland gründen!? Eine Reise von 1000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt!
Ich unterstütze meine Mandanten bei der Gründung der Filiale in Russland und begleite sie Schritt für Schritt vor Ort beim Aufbau ihres Geschäftes. Russischer Rechtsanwalt - Interessenvertretung in Russland.
Änderung des Gesetzes über ausländische Investitionen in Russland (Gesetz Nr. 106 vom 5.05.2014)
Die Regelungen über die Zweigniederlassung (Filiale) eines ausländischen Unternehmens in Russland wurden geändert.
Ab 1.01.2015 müssen alle Zweigniederlassungen von ausländischen juristischen Personen in ein dafür vorgesehenes Register eingetragen werden.
Außerdem wurden auch Anforderungen an die Errichtung der Zweigniederlassung von einem ausländischen Unternehmen in Russland vereinfacht. Ausländische Unternehmen müssen demnach z.B. keine Fristen für Dauer der Investition und kein Volumen von Investitionskapital in der Satzung oder im Gesellschaftsvertrag der Zweigniederlassung regeln.
Sie wollen eine Zweigniederlassung in Russland gründen!? Eine Reise von 1000 Meilen beginnt mit dem ersten Schritt!
Ich unterstütze meine Mandanten bei der Gründung der Zweigniederlassung in Russland von A bis Z und begleite sie Schritt für Schritt vor Ort beim Aufbau des Geschäftes in Russland.
Aleksej Dorochov
Rechtsanwalt
(russischer Advokat)
Telefon
+49 731 250 639 57
Mobil/WathsApp
+49 1525 4040 885
kontakt@advokat-dorochov.de
Skype: advokat.dorochov
Kooperationspartnerin
Russisches Familienrecht - Regelung der Unterhalt, des Sorgerechtes bzw. Umganges mit den Kindern, Kindesentführung nach Russland mehr
Ihr Auftrag in Russland - diskret, direkt und unter anwaltlicher Schweigepflicht mehr
Auskunft über eine Person in Russland einholen - Urkunden überprüfen - In meisten Fällen zahlt es sich aus mehr
Vertragsverhandlungen mir russischen Unternehmen - Beratung, Begleitung nach Russland, Teilnahme an der Verhandlung inkl. Dolmetschen mehr
Russisches Erbrecht! Haben Sie etwas in Russland geerbt? Wollen Sie einen Erbschein aus Deutschland in Russland anerkennen? Wir beraten Sie rund um russisches Erbrecht und vertreten Sie in Russland mehr
|
|
|