Ist Ihre Frau, Ihr Mann russische Staatsangehörige und hält sich in Russland auf!? Scheidung, Unterhaltszahlung, Teilung des gemeinsamen Vermögens, Sorgerecht für die Kinder! All das ist zu bewältigen.
Nicht zuletzt, durch die zunehmende Mobilität, kommt es immer häufiger dazu, dass einer der Ehepartner russischer Staatsangehöriger ist. Werden solche Ehen geschieden, ist es unerlässlich, sich mit der Frage zu beschäftigen, ob und wie deutsche Gerichtsentscheidung in Russland anzuerkennen sind und wie der Umgang mit den Kindern sowie der Kindesunterhalt Russland durchgesetzt werden kann.
Gern beraten wir Sie zu allen rechtlichen Fragen des russischen und internationalen Familienrechtes rund um Ehe, Familie, Scheidung, Kindesunterhalt (zahlen von Unterhalt) sowie Ehegattenunterhalt. Auch für die sensible Thematik gesetzlicher Vertretungsfunktionen wie Vormundschaft, Pflegeschaft und rechtliche Betreuung sind wir diskreter Ansprechpartner. Gegenüber russischen Ämtern und Behörden vertreten wir Ihre Interessen zu Adoption, Sorgerecht und Personenstand.
Werden Ihre Kinder von dem anderen Ehegatten widerrechtlich nach Russland verbracht, dann müssen Sie sofort handeln - Jeder Tag zählt!
Wir beraten Sie in Fragen der Kindesentführung und stellen einen Antrag vor einem russichen Gericht auf sofortige Rückführen der Kinder nach Deutschland.
Wir bieten
Grundzüge der güterrechtlichen Auseinandersetzung in Russland
Frage-Antwort zum russischen und internationalen Familienrecht
Kann ich meine deutsche Scheidung in Russland anerkennen?
Die Scheidung aus Deutschland kann vor einem russischen Gericht anerkannt werden. Das russische Familienrecht sieht eine Anerkennung der ausländischen Scheidungen ausdrücklich vor. Allerdings muss ein Antrag vor einem zuständigen Gericht in Russland gestellt werden. Die zum Antrag vorgelegten deutschen Urkunden müssen mit Apostille sein und ins Russisch übersetzt werden.
Das Kindesunterhalt ist im russischen Familiengesetzbuch geregelt.
Russisches Bundesgericht-Entscheidung Nr 16-КГ23-20-К4 - 2024
Kindern bei getrennt lebenden Eltern hat das Gericht nach dem Grundsatz der Gleichberechtigung der Eltern und unter zwingender Berücksichtigung der Meinung eines Kindes, das das zehnte Lebensjahr vollendet hat, zu entscheiden. Jeder der Eltern (Mutter, Vater) und andere Verwandte, die das Kind mit seiner Familie in Verbindung bringt, richtet sich ausschließlich nach den Interessen des Kindes (Kindeswohl).
Aleksej Dorochov - Ihr Anwalt für Russland
Aleksej Dorochov
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