Russisches Zivilrecht

Weizen sind Gold wert - Getreideproduktion in Russland

  • Wir suchen Interessenten für Getreideanbau in Russland
  • Wir haben Ackerland (ca. 2000 ha und erweiterbar) in der Nähe von Moskau
  • Wir haben Lager und Plätze für die Bebauung von Getreidespeichern und andere technischen Einrichtungen
  • Wir bieten juristische und technische Unterstützung in Russland

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Urheberrechte in Russland
In Russland sind Ihre Urheberrechte auch geschützt, sei es Ihr Bild, Foto oder Ihr Artikel im Internet. 


Die Rechtsbesitzer von Objekten des geistigen Eigentums muss sich immer mit angemessener Vorsicht dazu verhalten, wer, wie und wo ihre Rechte ausübt. 


Wir bitten auf dem Gebiet des russischen Urheberrechtes: 

  • Rechtsberatung 
  • Abmahnung – außergerichtliche Forderung von Ansprüchen 
  • Unterlassungsanspruch – Forderung, dass der Verletzter eines Urheberrechtes sein Verhalten künftig unterlassen sollte
  • Beseitigungsanspruch – Recht des Urhebers einen bestimmten rechtswidrigen Zustand zu beseitigen, z.B. Löschung von veröffentlichen Bilder im Internet
  • Vernichtungsansprüche  
  • Schadenersatzansprüche - Geldstrafe für Urheberrechtsverletzung 
  • Herausgabenansprüche – Forderung von unrechtmäßig Erlangten  

Eine Abmahnung ist eine gute Alternative das Problem außergerichtlich zu lösen. 

  • Zivilprozess – gerichtliches Verfahren   

Sobald keine Einigung im Abmahnverfahren erzielt wird, wird die Erhebung einer Klage angestrebt

 

Ein verurteilter Schuldner muss in Russland rechtzeitig zahlen, sonst drohen ihm Zinsen

Entscheidung des Plenums des russischen Bundeswirtschaftsgerichtes vom 4.04.2014

 

Eine in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob der zur Geldleistung verurteilte Schuldner für eine verspätete Zahlung des aus dem Urteil zu zahlenden Betrages dem Gläubiger Zinsen zahlen muss, wurde von dem Plenum des Bundeswirtschaftsgerichtes Russlands geklärt.

 

Das Gericht hat einen Anspruch auf eine Zinszahlung ab der Rechtskraft des Urteiles bis zur Beendigung der Vollstreckung aus Art. 395 Abs. 1 des russischen Zivilgesetzbuches (ungerechtfertigte Bereicherung von Nutzung des Geldes) abgeleitet.

 

Es hat ausgeführt: „[...] Art. 395 Abs. 1 ZGB findet auf jede Geldforderung und somit auch auf Gerichtskosten Anwendung, so dass eine Verzinsung des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages als Folge der verzögerten Zwangsvollstreckung rechtmäßig ist.“

 

 

Lieber Handeln, Dulden oder Unterlassen als viel Geld zahlen!

Entscheidung des Plenums des russischen Bundeswirtschaftsgerichtes vom 4.04.2014

 

Verurteilung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung kann in Russland abgegolten werden. 

 

Das Gericht hat zur Erzwingung von Handlungen, Unterlassungen und Duldungen Stellung genommen. Diese prozessuale Konstellation ist im russischen Gesetz nicht ausdrücklich geregelt und führte somit zu einer großen Kontroverse in der Rechtsprechung.  

 

Demnach darf das Gericht auf Antrag des Klägers den Beklagten für den Fall der Nichthandlung oder Zuwiderhandlung zur Zahlung einer bestimmten Summe verurteilen. Die Höhe der Strafe steht im Ermessen des Gerichtes mit Berücksichtigung der Umständen des Einzelfalles. „[…] Aufgrund solcher Verurteilung muss dem Beklagten die Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Urteil (Handeln, Dulden oder Unterlassen) günstiger ausgehen als ihre Nichterfüllung.“

 

Die auferlegte Geldstrafe, die dem Kläger zugesprochen wird (nicht Ordnungsgeld!; das Gericht nenn das: „Kompensation für die Erwartung“), muss also dem Beklagten so „weh“ tun, dass er die Verpflichtung lieber erfüllen soll.    

 

 

Aleksej Dorochov

Rechtsanwalt

(russischer Advokat)

 

 

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Kooperationspartnerin 

Natalija Eliseeva

Immobilienmaklerin 

Standort Moskau

 

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