Weizen sind Gold wert - Getreideproduktion in Russland
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Urheberrechte in Russland
In Russland sind Ihre Urheberrechte auch geschützt, sei es Ihr Bild, Foto oder Ihr Artikel im Internet.
Die Rechtsbesitzer von Objekten des geistigen Eigentums muss sich immer mit angemessener Vorsicht dazu verhalten, wer, wie und wo ihre Rechte ausübt.
Wir bitten auf dem Gebiet des russischen Urheberrechtes:
Eine Abmahnung ist eine gute Alternative das Problem außergerichtlich zu lösen.
Sobald keine Einigung im Abmahnverfahren erzielt wird, wird die Erhebung einer Klage angestrebt
Ein verurteilter Schuldner muss in Russland rechtzeitig zahlen, sonst drohen ihm Zinsen
Entscheidung des Plenums des russischen Bundeswirtschaftsgerichtes vom 4.04.2014
Eine in der Rechtsprechung umstrittene Frage, ob der zur Geldleistung verurteilte Schuldner für eine verspätete Zahlung des aus dem Urteil zu zahlenden Betrages dem Gläubiger Zinsen zahlen muss, wurde von dem Plenum des Bundeswirtschaftsgerichtes Russlands geklärt.
Das Gericht hat einen Anspruch auf eine Zinszahlung ab der Rechtskraft des Urteiles bis zur Beendigung der Vollstreckung aus Art. 395 Abs. 1 des russischen Zivilgesetzbuches (ungerechtfertigte Bereicherung von Nutzung des Geldes) abgeleitet.
Es hat ausgeführt: „[...] Art. 395 Abs. 1 ZGB findet auf jede Geldforderung und somit auch auf Gerichtskosten Anwendung, so dass eine Verzinsung des aus dem Urteil zu vollstreckenden Betrages als Folge der verzögerten Zwangsvollstreckung rechtmäßig ist.“
Lieber Handeln, Dulden oder Unterlassen als viel Geld zahlen!
Entscheidung des Plenums des russischen Bundeswirtschaftsgerichtes vom 4.04.2014
Verurteilung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung kann in Russland abgegolten werden.
Das Gericht hat zur Erzwingung von Handlungen, Unterlassungen und Duldungen Stellung genommen. Diese prozessuale Konstellation ist im russischen Gesetz nicht ausdrücklich geregelt und führte somit zu einer großen Kontroverse in der Rechtsprechung.
Demnach darf das Gericht auf Antrag des Klägers den Beklagten für den Fall der Nichthandlung oder Zuwiderhandlung zur Zahlung einer bestimmten Summe verurteilen. Die Höhe der Strafe steht im Ermessen des Gerichtes mit Berücksichtigung der Umständen des Einzelfalles. „[…] Aufgrund solcher Verurteilung muss dem Beklagten die Erfüllung einer Verpflichtung aus dem Urteil (Handeln, Dulden oder Unterlassen) günstiger ausgehen als ihre Nichterfüllung.“
Die auferlegte Geldstrafe, die dem Kläger zugesprochen wird (nicht Ordnungsgeld!; das Gericht nenn das: „Kompensation für die Erwartung“), muss also dem Beklagten so „weh“ tun, dass er die Verpflichtung lieber erfüllen soll.
Aleksej Dorochov
Rechtsanwalt
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