Russisches Familienrecht 

Kein generelles Einreiseverbot eines Ausländers nach Russland wegen Verstoßes gegen Aufenthaltsrecht (Entscheidung des Verfassungsgerichtes Russlands vom 7.07.2023)


Bei der Überprüfung einer Norm im Aufenthaltsrecht hat das russische Verfassungsgericht auf eine weitere Auslegung der Rechtsnorm hingewiesen. Danach sollten die Gerechte die Normen bei der Prüfung von Rechtsmäßigkeit des Einreiseverbots nach Russland weit zur Gunsten des Ausländers, dem ein Einreiseverbot von der russischen Behörde wegen Verstoßes vom Aufenthaltsverstimmungsrecht erteilt wurde, auslegen. Insbesondere müssen die Gerichte der Grund, die Schwere des Einreiseverbotes, Familienverhältnisse berücksichtigen. 


In dem Fall hat das Gericht nicht berücksichtigt, dass der Betroffene ein minderjähriges Kind hat, für den er unterhaltspflichtig ist und dass sich der Betroffene um die anderen bedürftigen Familienmitglieder kümmern muss. 


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Das Oberste Gericht Russland, Große Senat (Plenum) zur strafrechtlichen Verfolgung von Kindesunterhalts-Sünder Stellung genommen

 

Vorwort: Nichtzahlung von Kindesunterhalt ist in Russland strafbar (Art. 157 Strafgesetzbuches Russlands) und im widerholten Fall könnte es bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.

 

Das Oberste Gericht Russlands hat damit auf einige in der Praxis Streitpunkte Stellung genommen. Zum Beispiel:

  • Zahlung von Kindesunterhalt könnte nicht nur der Schuldner sein, sondern jedermann.
  • Die Versprechungen und anderweitige Verpflichtungen die Schulden für Kindesunterhalt zukünftig zu zahlen, sind für die Strafverfolgung nicht relevant, also Versprechen heißt nicht Bezahlen!
  • Kauf von Lebensmittel, Kleidung oder Zahlung von Ausgaben, z.B. Miete oder Kosten für den Kindergarten sowie die Schule gelten nicht als Zahlung des Unterhaltes.

Die Verpflichtung zum Unterhalt gilt auch für die bedürftigen Eltern und nicht Zahlung ist auch strafbar.

Für die Strafbarkeit reicht es aus, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, obwohl er zahlen kann oder auch wenn er nicht alles zahlt. Die Teilzahlung befreit nicht von der Strafbarkeit!

Fazit: In der Geld-Überweisung muss der Verwendungszweck stets „Kindesunterhalt“ angegeben werden, es muss nicht in Russisch sein.

 

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Aleksej Dorochov

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