Das Oberste Gericht Russland, Große Senat (Plenum) zur strafrechtlichen Verfolgung von Kindesunterhalts-Sünder Stellung genommen
Vorwort: Nichtzahlung von Kindesunterhalt ist in Russland strafbar (Art. 157 Strafgesetzbuches Russlands) und im widerholten Fall könnte es bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe bestraft werden.
Das Oberste Gericht Russlands hat damit auf einige in der Praxis Streitpunkte Stellung genommen. Zum Beispiel:
Die Verpflichtung zum Unterhalt gilt auch für die bedürftigen Eltern und nicht Zahlung ist auch strafbar.
Für die Strafbarkeit reicht es aus, wenn der Unterhaltspflichtige nicht zahlt, obwohl er zahlen kann oder auch wenn er nicht alles zahlt. Die Teilzahlung befreit nicht von der Strafbarkeit!
Fazit: In der Geld-Überweisung muss der Verwendungszweck stets „Kindesunterhalt“ angegeben werden, es muss nicht in Russisch sein.
Advokat Dorochov – Kanzlei für russisches Recht
Aleksej Dorochov
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