Übersetzung der Urkunden für Russland - Leitfaden
Apostille
Russland, Deutschland, Österreich und die Schweiz sind dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten.
Damit kann jede öffentliche und mit einer Apostille ausgefüllte Urkunde aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in Russland verwendet werden.
Dafür ist jedoch eine Übersetzung der Urkunde und der Apostille erforderlich.
Zwei Wege für die Übersetzung:
1. Übersetzung der Urkunde von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer und dann notarielle Beurkundung der Übersetzung in einem russischen Konsulat in Deutschland.
2. Übersetzung der Urkunde von einem Übersetzer in Russland bei gleichzeitiger notariellen Beurkundung von einem russischen Notar.
Hinweis: Im Unterschied zu deutschen vereidigten Übersetzer müssen alle Übersetzungen in Russland notariell beurkundet werden. Die Notare in Russland arbeiten grundsätzlich mit bestimmten Übersetzern, die sie für zuverlässig halten.
Aleksej Dorochov
Rechtsanwalt
(russischer Advokat)
Telefon
+49 731 250 639 57
Mobil/WathsApp
+49 1525 4040 885
kontakt@advokat-dorochov.de
Skype: advokat.dorochov
Kooperationspartnerin
Russisches Familienrecht - Regelung der Unterhalt, des Sorgerechtes bzw. Umganges mit den Kindern, Kindesentführung nach Russland mehr
Ihr Auftrag in Russland - diskret, direkt und unter anwaltlicher Schweigepflicht mehr
Auskunft über eine Person in Russland einholen - Urkunden überprüfen - In meisten Fällen zahlt es sich aus mehr
Vertragsverhandlungen mir russischen Unternehmen - Beratung, Begleitung nach Russland, Teilnahme an der Verhandlung inkl. Dolmetschen mehr
Russisches Erbrecht! Haben Sie etwas in Russland geerbt? Wollen Sie einen Erbschein aus Deutschland in Russland anerkennen? Wir beraten Sie rund um russisches Erbrecht und vertreten Sie in Russland mehr
|
|
|