Russisches Verfassungsrecht

Übersetzung der Urkunden für Russland - Leitfaden  

Apostille

Russland, Deutschland, Österreich und die Schweiz sind dem Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation beigetreten.

Damit kann jede öffentliche und mit einer Apostille ausgefüllte Urkunde aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz in Russland verwendet werden.

Dafür ist jedoch eine Übersetzung der Urkunde und der Apostille erforderlich.

Zwei Wege für die Übersetzung:

1. Übersetzung der Urkunde von einem in Deutschland vereidigten Übersetzer und dann notarielle Beurkundung der Übersetzung in einem russischen Konsulat in Deutschland.

2. Übersetzung der Urkunde von einem Übersetzer in Russland bei gleichzeitiger notariellen Beurkundung von einem russischen Notar.

Hinweis: Im Unterschied zu deutschen vereidigten Übersetzer müssen alle Übersetzungen in Russland notariell beurkundet werden. Die Notare in Russland arbeiten grundsätzlich mit bestimmten Übersetzern, die sie für zuverlässig halten.

 

Aleksej Dorochov

Rechtsanwalt

(russischer Advokat)

 

 

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