Anwaltskosten und Auslagen - Anwaltskanzlei für russisches Recht

 

Als in Deutschland niedergelassener ausländischer Rechtsanwalt und als Mitglied der Rechtsanwaltskammer München untersteht der russische Advokat dem Recht der Vergütung der deutschen Rechtsanwälten. 

 

Rechtliche Grundlagen der anwaltlichen Vergütung

Deutsches Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Deutsches Umsatzsteuergesetz (UStG)

Deutsches Einkommensteuergesetz (EStG)

BMF-Schreiben zu Auslandsreise-Pauschalen bzgl. Übernachtungskosten

 

Wussten Sie schon, dass Ihre Rechtsschutzversicherung aus Deutschland unsere Anwaltskosten übernehmen kann!? Es ist üblich, dass die Rechts-Versicherungsschutz die Kosten des ausländischen Rechtsanwaltes, z.B. aus Russland abdeckt. 

 

Vereinbarung der anwaltlichen Vergütung

Vergütungsvereinbarungen sind statt der Abrechnung der gesetzlichen Gebühren immer möglich. Es sind jedoch die Regelungen der §§ 49b BRAO und 3a ff. RVG zu beachten. Im gerichtlichen Verfahren können die gesetzlichen Gebühren jedoch nicht durch Vereinbarungen unterschritten werden. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist jederzeit möglich.

 

Gesetzliche Gebühren

Das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz besteht zunächst aus dem Gesetzestext und zusätzlich dem Vergütungsverzeichnis. Der Gesetzestext enthält die allgemeinen gebührenrechtlichen Vorschriften, das Vergütungsverzeichnis die einzelnen Gebührentatbestände. Im zivil-, verwaltungs- und sozialrechtlichen Bereich berechnen sich die Gebühren nach dem Gegenstandswert. Durch dieses System aufwandsunabhängiger Vergütung soll die so genannte Quersubventionierung gewährleistet werden. Mandate mit hohem Gegenstandswert sollen finanziell den im Verhältnis hohen Arbeitsaufwand bei Mandaten mit geringem Gegenstandswert ausgleichen.

 

§ 9 RVG  Vorschuss

Der Rechtsanwalt kann von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussischtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. 

 

Auslagen für anwaltliche Tätigkeit: Nach dem RVG und bezüglich Übernachtungskosten BMF-Schreiben zu Auslandsreise-Pauschlen

 

                                                

 

USt.-Nr. von Rechtsanwalt Aleksej Dorochov: DE292384426

  

 

Aleksej Dorochov

Rechtsanwalt

(russischer Advokat)

 

 

Telefon

+49 731 250 639 57

 

Mobil/WathsApp 

+49 1525 4040 885

kontakt@advokat-dorochov.de

 

Skype: advokat.dorochov

 

Kooperationspartnerin 

Natalija Eliseeva

Immobilienmaklerin 

Standort Moskau

 

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