Sind Sie Opfer einer Kindesentführung nach Russland geworden, kontaktieren Sie uns und holen sich Unterstützung, die nach den Regeln des Kindesentführungsübereinkommens für eine Rückführung Ihrer Kinder sorgt.
Werden Ihre Kinder von dem anderen Ehegatten oder anderer Person widerrechtlich nach Russland verbracht, dann müssen Sie sofort handeln - Jeder Tag zählt!
Wir beraten Sie in Fragen der Kindesentführung und stellen einen Antrag vor einem russischen Gericht auf sofortige Rückführen der Kinder nach Deutschland.
Wenn meine Frau mit unserem Kind nach Russland abreist und nicht zurückkommt, ist es Kindesentführung?
Falls ein Elternteil mit dem Kind nach Russland ohne Erlaubnis des anderen Elternteils abreist, ist es noch keine Kindesentführung. Kindesentführung liegt dann vor, wenn das Kind in Russland bleibt.
Wenn ich eine Erlaubnis für eine kurze Reise nach Russland, z.B. Besuch der Eltern, gegeben habe, ist es eine Erlaubnis?
Eine kurzfristige Ausreise des Kindes nach Russland ist noch keine Erlaubnis. Eine Erlaubnis/Einverständnis muss von dem Elternteil unmissverständlich erfolgen, dass das Kind nach Russland ausreist.
Was ist eine Kindesentführung?
Das Gesetz regelt die Kindesentführung so:
Das Verbringen oder Zurückhalten eines Kindes gilt als widerrechtlich, wenn
a) dadurch das Sorgerecht verletzt wird, das einer Person, Behörde oder sonstigen
Stelle allein oder gemeinsam nach dem Recht des Staates zusteht, in dem das Kind
unmittelbar vor dem Verbringen oder Zurückhalten seinen gewöhnlichen
Aufenthalt hatte, und
b) dieses Recht im Zeitpunkt des Verbringens oder Zurückhaltens allein oder
gemeinsam tatsächlich ausgeübt wurde oder ausgeübt worden wäre, falls das
Verbringen oder Zurückhalten nicht stattgefunden hätte.
Wo ist Kindesentführung in Russland geregelt?
Die Kindesentführung ist direkt in russischen Gesetzen nicht geregelt. Das russische Recht über Kindesentführung verweist sich auf internationales Recht und zwar auf
s.g. Kindesentführungsübereinkommen, es nennt man noch Kindesentführungskonvention. Amtliche Bezeichnung dafür ist das Übereinkommen über die zivilrechtlichen Aspekte
internationaler Kindesentführung (HKÜ).
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