Russland ist ein vielversprechender Markt. Wer dort allerdings tätig sein will, braucht Kenntnisse für russisches Gesellschaftsrecht.
Wir, die Kanzlei für russisches Recht – Advokat Aleksej Dorochov mit Sitz in Neu-Ulm und Moskau unterstützen Privatpersonen sowie klein- und mittelständische Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz in Russland
Irrtümlich wird heutzutage angenommen, dass die ausländische Unternehmen in Russland keine Tätigkeit ausüben können/dürfen.
Es gibt keine Hindernisse für die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit von ausländischen Unternehme in Russland seitens Russland!
Insbesondere seit dem Jahr 2022 gibt es keine Gesetzesänderungen die ausländische Unternehmen in Russland benachteiligen.
Seitens Russlands sind die Türen für ausländische Unternehmen für das Geschäftemachen in Russland offen.
Ausländische Investoren können ihre gewerbliche Tätigkeit in Russland auf verschiedene Weise ausüben
Was ist der Unterschied zwischen einer Filiale und einer Repräsentanz?
Bei der Niederlassung in Russland kann ein ausländisches Unternehmen auf zwei Arten ein Geschäft aufbauen, ohne ein neues Unternehmen zu gründen – durch die Eröffnung einer Zweigniederlassung (oder man nennt es auch eine Filiale) oder einer Repräsentanz.
Eine Repräsentanz ist eine Abteilung einer juristischen Person, die zur Vertretung und zum Schutz der Interessen des Unternehmens außerhalb des Standorts des Hauptunternehmens gegründet wurde.
Eine Zweigniederlassung/Filiale ist ebenfalls eine separate Unterteilung einer juristischen Person, die außerhalb des Gebiets organisiert ist, in dem sich die Muttergesellschaft befindet, aber gleichzeitig in der Lage ist, deren Funktionen zu erfüllen, einschließlich derjenigen, die einer Repräsentanz innewohnen.
Grundsätzlich darf eine Repräsentanz keine gewerbliche Tätigkeit in Russland ausüben. Es wird zum Zweck der Marktanalyse, der Durchführung von Werbekampagnen und der Steigerung der Aufmerksamkeit auf die Marke und das Unternehmen erstellt.
Eine Zweigniederlassung/Filiale kann als Muttergesellschaft agieren, d.h. Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf der in der Organisation hergestellten Waren und Dienstleistungen durchführen, Geschäfte abschließen und alle repräsentativen Funktionen erfüllen. Allerdings unterliegen Niederlassungen ausländischer Unternehmen bei der Durchführung von Export- und Importaktivitäten Einschränkungen hinsichtlich Devisentransaktionen und der Einhaltung von Zollformalitäten. Daher eröffnen ausländische Unternehmen für vollwertige Handelsaktivitäten separate Tochtergesellschaften in Russland.
Gründung und Anmeldung einer Niederlassung in Russland
Für die Gründung ist eine Reihe von Unterlagen erforderlich. Darunter sind Vollmachten, Satzungen, Auszüge aus den bestimmten Registern. Alle Unterlagen müssen ordnungsgemäß beglaubigt und übersetzt werden.
Unsere Kanzlei bietet vollständige Unterstützung der Mandantschaft aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Gründung der Niederlassung in Russland.
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