Irrtümlich wird heutzutage angenommen, dass die ausländische Unternehmen in Russland keine Tätigkeit ausüben können/dürfen.
Es gibt keine Hindernisse für die Ausübung der unternehmerischen Tätigkeit von ausländischen Unternehme in Russland seitens Russland!
Insbesondere seit dem Jahr 2022 gibt es keine Gesetzesänderungen, die ausländische Unternehmen in Russland benachteiligen.
Seitens Russlands sind die Türen für ausländische Privatpersonen und Unternehmen für das Geschäftemachen in Russland offen.
Ausländische Investoren können ihre gewerbliche Tätigkeit in Russland auf verschiedene Weise ausüben
- durch den Export/Import von Waren oder Dienstleistungen, ohne sich ständig in Russland aufzuhalten
- auf der Grundlage eines Kooperationsvertrags, z.B. nach russischem Recht
- über eine Repräsentanz oder Zweigniederlassung/Filiale des ausländischen Unternehmens in Russland
- über eine nach russischem Recht gegründete juristische Person (Tochtergesellschaft, Gemeinschaftsunternehmen, russische GmbH)
Was ist der Unterschied zwischen einer Filiale und einer Repräsentanz?
Bei der Niederlassung in Russland kann ein ausländisches Unternehmen auf zwei Arten ein Geschäft aufbauen, ohne ein neues Unternehmen zu gründen – durch die Eröffnung einer
Zweigniederlassung (oder man nennt es auch eine Filiale) oder einer Repräsentanz.
Eine Repräsentanz ist eine Abteilung einer juristischen Person, die zur Vertretung und zum Schutz der Interessen des Unternehmens außerhalb des Standorts des Hauptunternehmens
gegründet wurde.
Eine Zweigniederlassung/Filiale ist ebenfalls eine separate Unterteilung einer juristischen Person, die außerhalb des Gebiets organisiert ist, in dem sich die Muttergesellschaft
befindet, aber gleichzeitig in der Lage ist, deren Funktionen zu erfüllen, einschließlich derjenigen, die einer Repräsentanz innewohnen.
Grundsätzlich darf eine Repräsentanz keine gewerbliche Tätigkeit in Russland ausüben. Es wird zum Zweck der Marktanalyse, der Durchführung von Werbekampagnen und der Steigerung
der Aufmerksamkeit auf die Marke und das Unternehmen erstellt.
Eine Zweigniederlassung/Filiale kann als Muttergesellschaft agieren, d.h. Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Verkauf der in der Organisation hergestellten Waren und
Dienstleistungen durchführen, Geschäfte abschließen und alle repräsentativen Funktionen erfüllen. Allerdings unterliegen Niederlassungen ausländischer Unternehmen bei der Durchführung von Export- und
Importaktivitäten Einschränkungen hinsichtlich Devisentransaktionen und der Einhaltung von Zollformalitäten. Daher eröffnen ausländische Unternehmen für vollwertige Handelsaktivitäten separate
Tochtergesellschaften in Russland.
Gründung und
Anmeldung einer Niederlassung in Russland
Für die Gründung ist eine Reihe von Unterlagen
erforderlich. Darunter sind Vollmachten, Satzungen, Auszüge aus den bestimmten Registern. Alle Unterlagen müssen ordnungsgemäß beglaubigt und
übersetzt werden.
Unsere
Kanzlei bietet vollständige Unterstützung der Mandantschaft aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei der Gründung der Niederlassung in Russland.